Ab 1. November kommen Sendungen in die EU ohne vollständige Zolldaten zurück.

Zollfertig ergänzt Ihren WooCommerce-Shop um die Zolldaten, die die Post dann verlangt. Es prüft jede Bestellung vor dem Versand und erstellt die Upload-Datei für «Begleitpapiere Kleinwaren international».

Eine Reihe Goldsucher steigt einen verschneiten Hang zum Chilkoot-Pass hinauf. Am Pass weht eine Flagge, einer hat ihn schon überquert.

Chilkoot-Pass, 1898: Kanada liess nur über die Grenze, wer Vorräte für ein Jahr dabeihatte. Am Pass kontrollierte die Polizei und zog den Zoll ein. Quelle: National Park Service.

Was sich bei Sendungen in die EU ändert

Die EU-Zollreform verteuert Warensendungen bis EUR 150 und verlangt ab November mehr Angaben pro Artikel. Für Schweizer Shops heisst das: Gebühren pro Tarifnummer und neue Pflichtfelder.

Neue Regeln der EU-Zollreform für Sendungen aus der Schweiz
AbWas gilt
1.7.2026EUR 3 Zoll pro Artikelposition, also pro Zolltarifnummer, für Sendungen bis EUR 150. Das gilt auch bei präferenziellem Ursprung.
1.11.2026Zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von rund EUR 2 pro Artikelposition.
1.11.2026Pflicht-Kennungen pro Artikel in allen B2C-Sendungen in die EU bis EUR 150: M-PID (Ihre Artikelnummer), NS-PID (Modellnummer des Herstellers) und S-PID (GTIN oder EAN, falls vorhanden).
1.11.2026PDDP ist Pflicht für alle B2C-Sendungen nach Deutschland bis EUR 150, auch ohne IOSS.

Erfassen lassen sich die Daten nur über die Online-Dienste der Post: «Begleitpapiere Kleinwaren international» oder «Frachtbrief erstellen (rechnungsbezogen)». Dafür brauchen Sie eine Rechnungsbeziehung mit der Post. In WebStamp soll die Erfassung ab Ende November 2026 möglich sein. Am Schalter erfasst das Personal die Daten für CHF 5 pro Sendung.

Quelle: Schweizerische Post, EU customs reform 2026, Stand 9.10.2026.

«If any mandatory information is missing, the consignment will be returned.»

Die Post: Fehlt eine Pflichtangabe, geht die Sendung zurück.
Gebühren ab 1.11.2026, ohne MWST
ArtikelpositionenGebühren
1EUR 5
3EUR 15
5EUR 25

Beispiele aus dem Ratgeber der Post für Händler. Massgebend ist die Zahl der Tarifnummern, nicht die Stückzahl.

Was Sie bis zum 1. November erledigen sollten, auch ohne unser Plugin, steht in der Checkliste zur EU-Zollreform.

Was das Plugin übernimmt

Sie erfassen die Zolldaten einmal pro Produkt. Bei jeder Bestellung stellt das Plugin daraus zusammen, was die Post braucht.

  • Zolldaten pro Produkt

    Ein neuer Tab «Zoll» im Produkt: Zolltarifnummer, Ursprungsland, Zollbeschreibung und Herstellernummer (NS-PID). Artikelnummer (M-PID) und GTIN (S-PID) nimmt das Plugin aus den bestehenden WooCommerce-Feldern. Varianten übernehmen leere Felder vom Hauptprodukt. Grosse Sortimente füllen Sie per CSV-Import.

  • Prüfung vor dem Versand

    Pro Bestellung prüft das Plugin Tarifnummer, Ursprung, Beschreibung, Gewicht, Warenwert, Kennungen und Absenderdaten. Fehlt etwas, nennt es das Produkt und das Feld, bevor das Paket zurückkommt.

  • Upload-Datei für die Post

    Eine CSV-Datei im Format der Post für den Dienst «Begleitpapiere Kleinwaren international», mit bis zu 300 Sendungen pro Datei, CN 22 und CN 23 getrennt. Zeichen, die die Post nicht annimmt, ersetzt das Plugin vorher.

  • Sendungsnummern zurück in die Bestellung

    Die Post liefert nach dem Upload eine Datei mit den Sendungsnummern. Das Plugin liest sie ein und ordnet jede Nummer ihrer Bestellung zu.

  • PDDP-Regel für Deutschland

    B2C-Sendungen nach Deutschland bis EUR 150 erkennt das Plugin und markiert sie als PDDP, wie es die Post ab 1. November verlangt.

  • Kostenschätzung pro Bestellung

    Wie viele Artikelpositionen eine Bestellung hat, welche Abgaben ungefähr anfallen und wer sie zahlt: EUR 3 Zoll und rund EUR 2 Bearbeitung pro Position, in Frankreich die «Taxe Petit Colis», dazu die Mehrwertsteuer. Eine unverbindliche Schätzung.

  • Vorschläge für Tarifnummern (optional)

    Aus Produktname, Beschreibung und Kategorie schlägt ein AI-Dienst eine Tarifnummer vor. Sie prüfen jede Nummer in Tares und übernehmen sie selbst. Kundendaten verlassen Ihren Shop dabei nicht.

Bestellung 1042 Deutschland, Privatkunde

  • Pullover aus Baumwolle, gestrickt
    6110.2000, Ursprung Schweiz
  • Mütze aus Wolle
    Zolltarifnummer fehlt
Warenwert
CHF 89.00, also CN 22
Versandart
PDDP, Pflicht für Deutschland
Positionen
2
Abgaben geschätzt
EUR 10 plus MWST, zahlt der Shop

Noch nicht bereit: 1 Angabe fehlt

Beispiel einer Prüfung, vereinfacht dargestellt. Die Gebühren sind eine Schätzung nach den Beispielen der Post.

In vier Schritten über den Pass

Einmal eingerichtet, sind es pro Versandtag die Schritte 2 bis 4.

  1. Zolldaten erfassen

    Pro Produkt einmal: im Tab «Zoll», per CSV-Import oder mit einem Vorschlag, den Sie bestätigen.

  2. Bestellungen prüfen

    Das Plugin zeigt fehlende Angaben, die Zahl der Positionen, die geschätzten Gebühren und ob PDDP gilt.

  3. Upload-Datei erstellen

    Bestellungen markieren, Massenaktion «Post-Upload-Datei erstellen». CN 22 und CN 23 kommen in getrennte Dateien.

  4. Hochladen und Nummern holen

    Bei der Post unter «Begleitpapiere Kleinwaren international» die Mehrfacherfassung nutzen und die Rückgabe-Datei wieder importieren.

Jeder Schritt mit Bildschirmpfad: Anleitung.

Für wen es passt

  • WooCommerce-Shops in der Schweiz, die mit der Post ins Ausland versenden.
  • Shops mit einer Rechnungsbeziehung bei der Post. Nur damit erhalten Sie Zugang zum Online-Dienst «Begleitpapiere Kleinwaren international».
  • Kleinwaren bis 2 kg, mit CN 22 bis CHF 1'000 Warenwert oder CN 23 darüber.
  • WordPress 6.4 und WooCommerce 8.5 oder neuer, auf einem Server mit PHP 8.1 oder neuer.

Was es noch nicht kann

  • Sendungen über 2 kg unterstützt es noch nicht. Diese geben Sie wie bisher auf, zum Beispiel als PostPac International.
  • Für Sendungen in die USA verlangt die Post PDDP mit Zusatzangaben über Zonos. Diese prüft das Plugin noch nicht.
  • Es läuft nur mit WooCommerce. Für Shopify und Shopware gibt es noch keine Version.
  • Es gibt keine direkte Verbindung zur Post. Sie laden die Datei selbst im Kundencenter hoch.
  • Das Plugin prüft, ob die Angaben vollständig sind, nicht, ob sie stimmen. Jede Tarifnummer bestätigen Sie selbst, und die Verantwortung für die Zollanmeldung bleibt bei Ihnen.
  • Die Post hat die neuen Spalten für M-PID, NS-PID und S-PID im Handbuch noch nicht beschrieben (Stand 13.10.2026). Das Plugin richtet sich darum nach der Muster-Datei, die Sie aus dem Kundencenter der Post laden.

Preise

Eine Lizenz pro Shop, alle Funktionen inbegriffen. Jedes Abo beginnt mit 14 Tagen gratis.

  • Monatlich

    CHF 29pro Monat

    Monatlich kündbar.

    • Lizenz für einen Shop
    • Updates, etwa bei Änderungen der Post-Datei
    • Hilfe per E-Mail
    Monatsabo testen
  • Jährlich

    CHF 290pro Jahr

    Entspricht zehn Monatsbeiträgen.

    • Lizenz für einen Shop
    • Updates, etwa bei Änderungen der Post-Datei
    • Hilfe per E-Mail
    Jahresabo testen
  • Gründerkunden

    CHF 19pro Monat

    Für die ersten 10 Shops. Der Preis bleibt, solange Ihr Abo läuft.

    • Alles wie im Monatsabo
    • Monatlich kündbar
    Als Gründerkunde testen

Die Abrechnung läuft über Dodo Payments. Ob Mehrwertsteuer dazukommt, sehen Sie vor dem Bezahlen. Kündigen Sie während der 14 Tage, zahlen Sie nichts. Details in den AGB.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Rechnungsbeziehung mit der Post?

Ja. Ab 1. November lassen sich die Zolldaten nur über die Online-Dienste der Post erfassen, und für «Begleitpapiere Kleinwaren international» braucht es eine Rechnungsbeziehung. Ohne sie bleiben der Schalter, wo das Personal die Daten für CHF 5 pro Sendung erfasst, und WebStamp, das die Erfassung laut Post ab Ende November 2026 können soll.

Die Rechnungsbeziehung beantragen Sie direkt bei der Post. Mehr dazu im Ratgeber.

Was ist PDDP?

PDDP heisst «Postal Delivered Duty Paid». Sie als Absender bezahlen die Einfuhrabgaben über die Post im Voraus, und Ihr Kunde zahlt bei der Zustellung nichts mehr. Ab 1. November ist PDDP für alle B2C-Sendungen nach Deutschland bis EUR 150 Pflicht, auch ohne IOSS-Registrierung. Das Plugin erkennt diese Bestellungen und markiert sie.

Quelle: Post, PDDP Europa.

Wer zahlt die EUR 3 Zoll und die rund EUR 2 Bearbeitungsgebühr?

Das hängt von der Versandart ab. Mit PDDP zahlen Sie die Abgaben vorab und können sie in Preise oder Versandkosten einrechnen. Ohne PDDP zahlt in der Regel Ihr Kunde bei der Zustellung, und er sollte das vor dem Kauf wissen. Für Deutschland ist PDDP ab 1. November Pflicht, dort tragen also Sie die Abgaben.

Beide Beträge fallen pro Artikelposition an, also pro Tarifnummer. Drei verschiedene Tarifnummern in einem Paket ergeben nach den Beispielen der Post EUR 15.

Was sind M-PID, NS-PID und S-PID?

Drei Kennungen, die ab 1. November pro Artikel verlangt werden:

  • M-PID: Ihre eigene Artikelnummer.
  • NS-PID: die Modellnummer des Herstellers.
  • S-PID: GTIN oder EAN, falls das Produkt eine hat.

Im Plugin erfassen Sie sie im Tab «Zoll» oder per CSV-Import.

Reicht eine 6-stellige Tarifnummer?

Die Post verlangt mindestens 6 Stellen und empfiehlt die 8-stellige Schweizer Nummer, zum Beispiel 6110.2000. Die Nummer für Ihr Produkt finden Sie im Schweizer Zolltarif Tares.

Was, wenn eine Tarifnummer falsch ist?

Für die Zollanmeldung sind Sie verantwortlich, auch wenn ein Vorschlag aus dem Plugin stammt. Das Plugin prüft, ob eine Nummer vorhanden ist und ob es ihre ersten 6 Stellen im Harmonisierten System (Ausgabe 2022) gibt. Ob sie zu Ihrem Produkt passt, kann es nicht prüfen.

Prüfen Sie jeden Vorschlag in Tares, bevor Sie ihn bestätigen. Bei Unsicherheit hilft eine Anfrage beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) oder bei einer Zollfachperson.

Funktioniert es mit Shopify oder Shopware?

Noch nicht. Zollfertig läuft nur in WooCommerce. Wenn Sie eine andere Plattform nutzen, schreiben Sie uns an hallo@zollfertig.ch. Wir sammeln die Anfragen.

Was passiert mit meinen Kundendaten?

Sie bleiben in Ihrem Shop. Das Plugin verarbeitet die Bestellungen auf Ihrem Server, und die Upload-Datei laden Sie auf Ihren Rechner herunter und selbst bei der Post hoch. Wir sehen weder Namen noch Adressen Ihrer Kundschaft.

Der optionale Dienst für Tarifvorschläge erhält nur Produktangaben (Name, Beschreibung, Kategorie, Merkmale, Artikelnummer), dazu Ihren Lizenzschlüssel und die Adresse Ihres Shops. Für die Lizenzprüfung gehen Lizenzschlüssel und Shop-Adresse an unseren Lizenzserver in Deutschland. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Was, wenn die Post ihr Dateiformat ändert?

Die Post ergänzt die Upload-Datei für die neuen Kennungen. Deshalb laden Sie die aktuelle Muster-Datei der Post einmal ins Plugin, und es ordnet die Spalten anhand ihrer Überschriften zu. Ändert die Post später etwas, laden Sie die neue Muster-Datei. Grössere Änderungen fangen wir mit Updates auf, die im Abo enthalten sind.

Wie kündige ich?

Jederzeit auf das Ende der bezahlten Periode, beim Monatsabo also auf Ende Monat, beim Jahresabo auf Ende Jahr. Den Link zum Kundenportal finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail von Dodo Payments. Oder Sie schreiben an hallo@zollfertig.ch. Wer während der 14 Testtage kündigt, zahlt nichts.

Ihre Zolldaten bleiben nach der Kündigung im Shop. Neue Upload-Dateien lassen sich ohne gültige Lizenz aber nicht mehr erstellen.

Fragen zu Ihrem Fall?

Schreiben Sie an hallo@zollfertig.ch. Sie erhalten eine Antwort von der Person, die das Plugin entwickelt.